Lehramt an Gymnasien für Mathematik

Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren

Vorbemerkung:
Die vorliegende Informationsseite hat nur orientierenden Charakter und gibt Ihnen keine rechtsverbindliche Auskunft. Die rechtsverbindliche Regelung des Eignungsfeststellungsverfahrens wird allein durch den Initiates file downloadAnhang III der Ausführungsbestimmungen (S. 37-39 der Satzungsbeilage 3.11) getroffen.

Mit dem Eignungsfeststellungsverfahren für den Studiengang Lehramt an Gymnasien für Mathematik soll festgestellt werden, ob die individuellen Voraussetzungen vorhanden sind, die einen erfolgreichen Studienverlauf mit Blick auf eine erfolgreiche Berufsausübung erwarten lassen. Dazu zählen u.a. ein besonderes Verständnis für abstrakte, logische und insbesondere mathematische Fragestellungen, eine hohe Motivation für den Lehrerberuf und das Fach Mathematik, ein ausgeprägtes Interesse an mathematischen Fragestellungen und Fragen des Lehrens und Lernens von Mathematik, eine realistische Selbsteinschätzung in Hinblick auf die Herausforderungen in Studium und Beruf sowie ein situationsgemäßes Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit (vgl. §1).

Bewerbungsverfahren

Erster Schritt bei der Bewerbung um einen Studienplatz für den Studiengang Lehramt an Gymnasien für Mathematik ist (wie bisher auch) die zentral vom Studierendensekretariat bzw. Akademischen Auslandsamt bei Bewerber(inne)n mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung der TU Darmstadt organisierte Opens external link in current windowOnline-Bewerbung.

Bitte beachten Sie, dass ein Studium mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien mit einer Fachhochschulreife nicht möglich ist! Details siehe diese Opens external link in current windowSeite.

Die Online-Bewerbung für das jeweils nachfolgende Wintersemester wird ca. ab Anfang Juni geöffnet. Die Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist!) endet am 15. Juli. Liegen also bis zum Ende der genannten Ausschlussfrist keine vollständigen Unterlagen bei der TU Darmstadt vor, ist die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen! Die fristgerecht einzureichenden Unterlagen umfassen insbesondere auch unten genanntes Motivationsschreiben und den biographischen Fragebogen!

Damit das Eignungsfeststellungsverfahren frühzeitig abgeschlossen werden kann, bitten wir Sie jedoch darum, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen möglichst umgehend nach Erhalt Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und nach Freischaltung der Online-Bewerbung einzureichen.

Sobald Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bewerbernummer (unbedingt notieren!), ferner steht Ihnen der einzusendende Bewerbungsantrag mit Ihren gemachten Angaben samt einer Liste der beizufügenden Unterlagen als PDF zum Ausdruck zur Verfügung. Die Unterlagen müssen dann per Post eingereicht werden, erst dann ist Ihre Bewerbung gültig. Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung erhalten Sie in der Opens external link in current windowStatusabfrage.

Bitte beachten Sie, dass Sie neben den üblichen Bewerbungsunterlagen (z.B. Kopie der Hochschulzugangsberechtigung) zusätzlich folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beilegen müssen:

  1. Initiates file downloadBiographischer Fragebogen (diese PDF-Vorlage wird auch während der Online-Bewerbung zur Verfügung gestellt);
  2. Motivationsschreiben über eine Seite, in der die Wahl des Studiengangs Lehramt an Gymnasien für Mathematik an der TU Darmstadt begründet wird und ferner, aufgrund welcher Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Kompetenzen Sie sich für den angestrebten Studiengang für geeignet halten.

Denken Sie bitte im Hinblick auf den biographischen Fragebogen daran, Ihren Bewerbungsunterlagen -- falls vorhanden -- auch die Nachweise über in oder außerhalb der Schule erworbene Zusatzqualifikationen (z.B. Praxiserfahrungen im Umgang mit Menschen, Teilnahme an "Jugend forscht", eine mathematische Facharbeit, ein Schülerpraktikum mit Mathematikbezug, ein Auslandsaufenthalt u.v.a.m.) beizulegen. Bitte achten Sie ferner unbedingt darauf, in der Online-Bewerbung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, da die Kommunikation im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ausschließlich elektronisch erfolgt.

Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens

Grundsätzlich werden im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens zwei Bewertungen erhoben: eine Bewertung auf Basis von Schulnoten ("Stufe 1"), die andere auf Basis eines Eignungsgesprächs ("Stufe 2"). Aus diesen wird, wie unten ausgeführt, eine Gesamtnote berechnet, anhand derer dann über die Zulassung zum Studium entschieden wird. Allerdings kann unter gewissen Voraussetzungen das Verfahren verkürzt werden, d.h. eine Entscheidung wird bereits nach Stufe 1 gefällt.

  1. Verkürztes Verfahren gemäß §2 (4):

    Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung (§54 Absatz 2 HHG) vor und

    a) ist die darauf angegebene Durchschnittsnote 2.0 oder besser, oder

    b) ist die Durchschnittsnote, zu bilden aus den vier letzten Halbjahresnoten für Mathematik und den Abiturnoten für Mathematik und für Deutsch, 2.0 oder besser,

    so wird auf die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verzichtet und die Zulassung direkt ausgesprochen. Kriterium b) kann natürlich nur dann greifen, wenn alle erforderlichen Noten vorliegen.

  2. Vollständiges Verfahren gemäß §4:

    Sobald Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bei uns eingetroffen sind, werden wir Sie via E-Mail zu einem Eignungsgespräch einladen (mit konkretem Terminvorschlag, der ca. 2 Wochen nach Eingang der Unterlagen bei uns liegen wird), wenn die Voraussetzungen unter §2 Absatz (4) für eine unmittelbare Zulassung nicht erfüllt sind. An dem Gespräch nehmen von unserer Seite her teil (vgl. §3)

    • ein "Prüfungsberechtigter nach §10 Absatz 2 APB" (oft ein(e) Professor(in)),
    • ein(e) wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in),
    • ein Studierender (dieser kann auf Ihren Wunsch hin aber auch vom Gespräch ausgeschlossen werden, vgl. §4 (4)).

    Das Gespräch hat eine Dauer von ca. 25 Minuten. Es soll festgestellt werden, ob Sie in hinreichendem Umfang die in §1 definierten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und erwarten lassen, das Ziel des Studienganges selbstständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Das Gespräch kann sich auf Ihre Motivation für den angestrebten Studiengang Lehramt an Gymnasien für Mathematik, das für diesen Studiengang erforderliche Grundverständnis, die fachsprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie die Allgemeinbildung erstrecken. Zur Vorbereitung dieses Gespräches verwenden wir das (oben schon erwähnte) kurze Motivationsschreiben von Ihnen (in dem Sie ja ein wenig von sich berichten und darlegen, warum Sie Mathematik studieren wollen), und ferner den (oben schon erwähnten) biographischen Fragebogen (ggf. mit weiteren Nachweisen).

    Hinweis: Wenn eine Anreise nach Darmstadt eine schwer überwindbare Hürde darstellen sollte, besteht die Möglichkeit, das Gespräch auch fernmündlich (z.B. telefonisch) durchzuführen.

    Jedes der beiden nichtstudentischen Kommissionsmitglieder bewertet das Gespräch auf einer Skala von 1 bis 4, vgl. §4 (4). Als Ergebnis des Eignungsgespräches wird der Mittelwert aus den beiden vergebenen Noten gebildet.

    Abschließend wird eine Gesamtbewertung für das Eignungsfeststellungsverfahren berechnet, vgl. §4 (2). Diese ergibt sich als gewichtete Durchschnittsnote aus

    a) der besseren Note im Vergleich zwischen der Note der Hochschulzugangsberechtigung und derjenigen Durchschnittsnote, die aus den vier letzten Halbjahresnoten für Mathematik und den Abiturnoten für Mathematik und für Deutsch gebildet wird, zu 60%,

    b) und dem Ergebnis des Eignungsgesprächs, zu 40%.

    Liegen keine Halbjahresnoten oder keine Abiturnoten in Mathematik und Deutsch vor, wird für a) allein die Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt. Liegt keine Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vor, wird allein das Ergebnis des Eignungsgesprächs gewertet.

    Das Ergebnis wird Ihnen nach dem Eignungsgespräch mitgeteilt. Ihre Eignung ist festgestellt, wenn diese so zusammengesetzte Gesamtnote 2.8 oder besser ist, in diesem Fall erhalten Sie von unserer Seite her eine Zulassung. Sollte diese Gesamtnote schlechter als 2.8 sein, werden Sie als für unseren Lehramt-Studiengang Mathematik ungeeignet eingestuft und erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Weiterer Ablauf im Falle der Zulassung

Wenn Sie für den Studiengang Lehramt an Gymnasien für Mathematik zugelassen werden, erhalten Sie zeitnah von uns eine E-Mail mit nützlichen Informationen für einen erfolgreichen Start in das Mathematik-Studium. Das offizielle Zulassungsschreiben erhalten Sie per Post vom Studierendensekretariat bzw. Akademischen Auslandsamt, dieses kann aber evtl. erst einige wenige Wochen nach dem Eignungsgespräch bei Ihnen eintreffen. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung auch online erhalten können, in der Opens external link in current windowStatusabfrage.

Verantwortlicher Autor: Christian Weiß

 


Kontakt

Fachbereich Mathematik
Technische Universität Darmstadt

Schlossgartenstraße 7
64289 Darmstadt

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