Der Fachbereich Mathematik unterstützt Studierende dabei, ein Jahr im Ausland zu studieren. Er unterhält dazu im Rahmen verschiedener Programme Beziehungen zu Partner-Fachbereichen im Ausland. Die folgenden Regelungen sollen die Anerkennung von Leistungen im Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengang erleichtern, die während eines Studienjahres im Ausland erbracht wurden.
Zur Teilnahme an Austauschprogrammen ist eine Nominierung durch den Fachbereich erforderlich. Die Nominierung schließt von Seiten der Studierenden die Verpflichtung ein, das Studienvorhaben mit einem Betreuer so abzusprechen, wie es in diesen Regelungen beschrieben wird.
Unabhängig von Austauschvereinbarungen können sich Studierende auch selber um einen Studienplatz im Ausland bewerben. Der Fachbereich empfiehlt, in diesen Falle genauso vorzugehen, um die Anerkennung von Leistungen sicherzustellen.
Diese Regelungen gelten für alle Anerkennungen ab Oktober 06.
In einem Auslandsjahr erbrachte Module werden angerechnet, sofern folgende allgemeine Bedingungen erfüllt sind:
Im Ausland erbrachte Leistungen werden in der Regel ohne Note angerechnet.
Wird eine Veranstaltung einer Gastuniversität für eine Pflichtveranstaltung der Prüfungsordnung anerkannt, so wird auch die ECTS-Punktzahl dieser Pflichtveranstaltung anerkannt.
Wird eine Veranstaltung einer Gastuniversität für eine Wahlpflichtveranstaltung anerkannt, so gilt folgendes.
Umrechnungsschlüssel in einer Tabelle der Prüfungskommission festgehalten. Die gleiche Regelung gilt auch, wenn im Rahmen einer Modulprüfung des Pflichtbereichs von 18 ECTS ein Prüfungsteil anerkannt wird.
Wenn nötig werden mehrere Module der Gastuniversität zusammengefasst, um die geforderte Leistungspunktzahl zu erreichen
3. Seminare
Eine im Ausland angefertigte Abschlussarbeit wird
wie eine in Darmstadt angefertigte Arbeit behandelt.
Dadurch stellt sich kein Anrechnungsproblem,
sie wird wie andere Darmstädter Leistungen mit Note bewertet.
Im einzelnen wird wie folgt vorgegangen.
Bereits bei Vergabe wird das Thema mit einem Mitglied der
Professorengruppe am Fachbereich Mathematik abgesprochen.
Dieses Mitglied übt die Aufgabe eines Betreuers aus,
entsprechend der Prüfungsordnung.
Nachdem die Arbeit in Darmstadt eingereicht ist,
bewertet das Mitglied sie schriftlich.
Der ausländische Betreuer verfasst die
zweite schriftliche Bewertung.
Bezug: Par 26 der APB
Da an den meisten ausländischen Universitäten keine Seminare angeboten werden, werden ähnliche Veranstaltungen mit hohem Anteil an aktivem Lernen hierfür anerkannt. Dies können Projekte, schriftliche Arbeiten oder individuell betreute Lektürekurse (reading courses) etc. sein.
Der Fachbereich benennt für jede Partneruniversität einen Betreuer (siehe diese
Liste). Mit diesem Betreuer wird noch vor dem Antreten des Auslandsjahres eine Veranstaltungswahl abgesprochen und von ihm unterschrieben. Bei Erasmus-Studenten geschieht dies durch das
learning agreement (pdf).
Es soll auf einen insgesamt sinnvollen Studienplan geachtet werden. Dabei werden Inhaltsbeschreibungen der Kurse an der Gastuniversität zu Rate gezogen, die der Studierende vorlegt. Ferner wird die Einstufung in den Darmstädter Studiengang besprochen. Zu prüfen ist daher:
Die Absprache wird schriftlich festgehalten, beispielsweise auf dem learning agreement oder einer Kopie davon.
Änderungen während des Auslandsaufenthaltes werden zwischen Studierendem und Betreuer abgesprochen und fixiert, üblicherweise per email. Alle Absprachen werden vom Studierenden gesammelt.
Nach Rückkehr aus dem Ausland legt der Studierende dem Betreuer einen Leistungsspiegel der Auslandsuniversität (transcript) vor und berichtet von den gemachten Erfahrungen. Der Leistungsspiegel wird an den Auslandskoordinator weitergeleitet.
Die formale Anerkennung durch die Prüfungskommission wird nach Rückkehr aus dem Ausland beantragt. Der Auslandsbetreuer bestätigt die Anrechenbarkeit auf dem Prüfungsplan für den entsprechenden Studiengang. Der Leistungsspiegel der Auslandsuniversität sowie die individuellen schriftlichen Absprachen werden dem Antrag beigefügt.
?? Der Betreuer unterschreibt den Antrag ??
5. Zeugnis Im Zeugnis werden Leistungen gekennzeichnet, die aus einem Auslandsstudium angerechnet wurden. Die Gast-Universität wird genannt. Es soll angegeben werden, mit welchem Anteil Leistungen aus dem Ausland in das Zeugnis eingehen. Der Leistungsspiegel der Auslandsuniversität kann als Teil des Zeugnisses betrachtet werden.
Im Auslandsjahr werden typischerweise Module des Wahlpflichtbereichs absolviert. Die Inhalte können frei gewählt und zusammengestellt werden. Die in der Ordnung für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungspunkte müssen aber erreicht oder überschritten werden. Die Bestimmungen der Prüfungsordnung werden sinngemäß auf andere Modulgrößen der Partneruniversitäten angepasst. Genauer sollen in der Regel folgende Anforderungen erfüllt sein, die an die Stelle entsprechender Regelungen der Prüfungsordnung für die jeweilige Studienrichtung treten:
Die Einstufung in die vier Bereiche A-D soll sich an folgenden Inhalten orientieren:
Für die Nebenfächer soll entsprechend verfahren werden. In Zweifelsfällen muss ein Vertreter des Nebenfachs die Modulwahl genehmigen.
An vielen ausländischen Universitäten gibt es keine Abschlussarbeiten im Bachelor. Dennoch ist die Anfertigung von Bachelor-Arbeiten im Ausland wünschenswert. Die folgenden Regelungen sollen dazu Möglichkeiten schaffen.
In Betracht kommen mit einem ausländischen Betreuer individuell vereinbarte Arbeiten oder im Umfang passende Projekte mit Abschlussbericht. Solche Arbeiten können wie eine am Fachbereich geschriebene Arbeit benotet in den Bachelor eingehen, wenn folgendes beachtet wird:
Erst bei der Anrechnung wird endgültig entschieden, worauf die Module angerechnet werden. Bei einem Auslandsaufenthalt im Bachelor können daher auch Module zur späteren Anrechnung im Master reserviert werden. Dabei zählen sie nicht zum 30 CP-Kontingent von an der TU Darmstadt angemeldeten Modulen, die im Vorgriff auf den Master belegt werden können.
Es gelten die folgenden Regelungen in den einzelnen Studienrichtungen:
Alle weiteren Regelungen gelten so wie zuvor für die aktuelle Studienordnung beschrieben
) MCS-Bachelor (bis Anfänger-Jahrgang 2006)
Die beiden mathematischen Modulprüfungen theorieorientierte bzw. anwendungsorientierte Mathematik können jeweils nur ganz aus dem Ausland anerkannt werden, gegebenenfalls durch Zusammenfassung mehrerer Module der Gastuniversität.
Die Veranstaltungen aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können deutsche Studierende durch Sprachkurse erbringen. Hierfür muss die erfolgreiche Teilnahme sowie Art und Umfang des Sprachkurses bescheinigt sein. Für die Abschlussarbeit gilt die zuvor beschriebene Regelung entsprechend.
Aus Paragraph 17(2) der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt ergibt sich ein Höchstumfang von anerkennbaren Leistungen. Im Falle von Partneruniversitäten kann der Fachbereich hiervon Ausnahmen machen.
In jedem Fall müssen wenigstens 15 Leistungspunkte Prüfungs- oder Studienleistungen durch Module des Fachbereichs Mathematik erworben werden, wobei die Abschlussarbeit nicht mitzählt.
Die im Ausland belegten Module müssen mit einem Auslandsbetreuer genauer abgesprochen werden, wobei das Ergebnis in einem learning agreement festgehalten wird. Dabei hängt das Vorgehen vom Bereich der Prüfungsordnung ab, auf den angerechnet werden soll:
d) Diplom
Im Diplom-Studiengang können ganze Prüfungsfächer (z.B. Angewandte Mathematik) oder Teile davon anerkannt werden. Wird ein Prüfungsteil angerechnet, so wird bei Bildung der Gesamtnote das Gewicht dieser Fachprüfung entsprechend reduziert.
Vergibt die Gastuniversität ECTS-Punkte, so werden daraus Semesterwochenstunden nach dem Schlüssel 1,5 Punkte = 1 Semesterwochenstunde (SWS) ermittelt.
Nur wenn das nicht der Fall ist, werden SWS direkt aus der Wochenstundenzahl ermittelt, wobei Semesterdauer und Dauer einer Vorlesungseinheit berücksichtigt werden.
In den Fachprüfungen müssen Inhalte über mindestens 28 SWS an der TU Darmstadt geprüft werden, davon mindestens 14 SWS durch mathematische Prüfungen. Ferner muss ein Seminar an der TU Darmstadt belegt werden.
Beispiel: Werden 7 SWS auf die Fachprüfung Angewandte Mathematik (18 SWS) angerechnet und wird eine Restprüfung über 11 SWS an der TU Darmstadt abgelegt, so steht im Zeugnis als Fachnote die Note für diese Restprüfung. Bei der Berechnung der Gesamtnote hat die Angewandte Mathematik das Gewicht 11/18. Ohne Anrechnung hätte das Ergebnis der Prüfung das Gewicht 18/18=1.
Beschlossen von der Prüfungskommission am 3.5.06, 10.11.08 und (noch zu beschliessen:) *.*.11
Autoren: Keimel/Grosse-Brauckmann.
Verantwortlicher Autor:
Roland Gunesch
Fachbereich Mathematik
Technische Universität Darmstadt
Schlossgartenstraße 7
64289 Darmstadt